Hier lesen Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen
Das versteht sich von selbst. Bei den Sängerinnen und Sängern wird eine regelmäßige Präsenz in den Chorproben vorausgesetzt. Sollte die Teilnahme an einer Chorprobe einmal nicht möglich sein, ist ein rechtzeitiger Hinweis (Abmeldung) bei dem/der Stimmführer/in eine Selbstverständlichkeit.
Wenn jedoch die Fehlzeit über 25 % der jährlichen Regelprobenzeit (einschließlich Chorwochenenden) beträgt, entscheidet der/die Chorleiter/in bei Auftritten und Konzerten über die Teilnahme.
Für die beiden Erwachsenenchöre werden jährlich mindestens 2 Chorwochenden durchgeführt. Sehr bewährt haben sich Wochenendaufenthalte in Heimen in der näheren Umgebung Hannovers. Es kann noch konzentrierter gearbeitet werden und insbesondere neue Sängerinnen und Sänger lernen die älteren Sänger und auch den Chorprobenbetrieb besser kennen.
Vor wichtigen Konzertreisen sind auch zusätzliche Chorwochenenden möglich.
Sehr viel. Eine intensive Stimmbildung ist wesentlicher Bestandteil der Probenarbeit in der Kleefelder Chorgemeinschaft.
Professor Peter Sefcik nimmt sich im vierzehntägigen Rhythmus insbesondere der Verbesserung des Chorklanges des KonzertChores an. Zielsetzung ist, die Gesangsqualität des Chores insgesamt noch deutlich zu steigern.
Eva Frink bietet den Sängerinnen und Sängern des KonzertChores und des Gemischten Chores eine qualifizierte Stimmbildung in Kleingruppen gegen gesonderte Berechnung an. Zielsetzung ist hier die individuelle Förderung und Weiterentwicklung der Stimmen einzelner Sängerinnen und Sänger. Diese Stimmbildung findet jeweils montags und mittwochs vor den Chorproben statt und dauert für jede Gruppe 30 Minuten.
Ja. Beide Erwachsenenchöre führen ca. alle 2 Jahre mehrtägige Konzertreisen (ca. 6 Tage) zu Chorfestivals und/oder Chorwettbewerben ins In- und Ausland durch.
Die KLEEFELDER CHORGEMEINSCHAFT e.V. finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist unterschiedlich und in den einzelnen Chören wie folgt (Stand 01.2010):
- KonzertChor = 16,00 €
- Gemischter Chor = 13,00 €
- Junger Chor = 10,00 €
- Kinderchor = 10,00 €
- Fördernde Mitglieder = 6,00 €
Ja, wir haben einen "Familienrabatt". Ab dem 2. Mitglied aus einer Familie wird nur die Hälfte des jeweiligen Mitgliedsbeitrags fällig. Darüber hinaus kann vom Vorstand aus sozialen Gründen ein niedrigerer Betrag festgesetzt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß § 10 Abs. 4 unserer Satzung vierteljährlich zu Beginn eines Quartals zu entrichten. Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes wird er mittels Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren eingezogen und zwar möglichst halbjährlich oder - noch besser - jährlich im Voraus.
Nein, es handelt sich hier um ein bewährtes Verfahren. Das Lastschriftverfahren ist sowohl für unseren Schatzmeister als auch für jedes Chormitglied eine Vereinfachung und gleichzeitig auch die sicherste Methode der Beitragsentrichtung.
Eine unberechtigte Lastschriftbuchung kann vom Kontoinhaber noch nach mehreren Wochen ohne Angabe von Gründen zurück gebucht werden.
Weitere Erläuterungen gibt Ihnen Ihre Bank/Sparkasse.
Ja, selbstverständlich. Die Kleefelder Chorgemeinschaft e.V. ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt und ermächtigt, Spendenbescheinigungen für steuerlich abzugsfähige Spenden auszustellen.